Hermann Weinkauff

deutscher Jurist; Direktor am Landgericht München 1932-1937; Reichsgerichtsrat 1937-1945; Präsident des Bundesgerichtshofs 1950-1960; Veröffentl. u. a.: "Das Naturrecht und die Große Justizreform. Gedanken über die Grundfragen der Rechtsprechung", "Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus"

* 10. Februar 1894 Trippstadt/Pfalz

† 9. Juli 1981 Heidelberg

Herkunft

Hermann Karl August Weinkauff wurde 1894 als Sohn eines Forstmeisters in Trippstadt (Pfalz) geboren.

Ausbildung

Nachdem er in Speyer das Gymnasium besucht hatte, studierte W. in München, Heidelberg und Würzburg Rechtswissenschaften. 1920 legte er das erste, 1922 das zweite Staatsexamen ab. Von 1928 bis 1929 studierte er französisches Recht in Paris.

Wirken

Frühe Karriere

Frühe KarriereSeinen hervorragenden Examensleistungen verdankte er eine Übernahme ins Bayerische Staatsministerium der Justiz als Gerichtsassessor, ehe er von 1924 bis 1926 als Staatsanwalt am Landgericht München und schließlich bis 1928 als Richter des Arbeitsgerichts München tätig war. Von 1930 bis 1932 bekleidete er den Posten als Oberamtsrichter am Amtsgericht Berchtesgaden. 1932 wurde er zum Direktor am Landgericht München I ernannt.

NS-Zeit

NS-ZeitDie nationalsozialistische Machtübernahme des Jahres 1933 (Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30.1.1933, Erlass des Ermächtigungsgesetzes am 24.3.1933) tat der Karriere W.s keinen Abbruch. Obwohl er nie Mitglied der NSDAP wurde, trat er im Febr. 1934 dem "...